Heute früh um 1.15 hat Günther Freiherr von Gravenreuth sich das Leben genommen. Er wollte seine anstehende Haftstrafe nicht antreten und der einzige Ausweg für ihn schien die Kugel in den Kopf zu sein. Jahrelang hat er “Raubkopierer” mit einem billigen Trick gelockt und verknackt. Er gab sich in Briefen und Emails als Tanja aus, die leider keine Raubkopien mehr von Ihrem Bruder bekommt, weil der jetzt nicht mehr zu Hause wohnt .. und ähnliche Geschichten. Auf Amiga-Messen und Copy-Parties hat er auf gut Freund gemacht um die Szene auszuspionieren und letztendlich Abmahnungen mit großen Rechnungen zu verteilen. In den letzten Jahren hat sich das Blatt gewendet und er wurde zur Zielscheibe seiner eigenen Machenschaften bis dann das LG München ihn zur Haftstrafe verurteilt hat.
Ein Auszug aus Wikipedia:
Wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen wurde Gravenreuth im Jahr 2000 in München zu einer Geldstrafe verurteilt.[17]
Gravenreuth wurde am 16. April 2008 vom Landgericht München (nach einer Absprache) rechtskräftig zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt, die sich aus den Bewährungsstrafen zweier erstinstanzlicher Urteile wegen Untreue von sechs (ursprünglich neun Monaten) und sieben Monaten zusammensetzte. Die erstinstanzlichen Urteile befanden, dass Gravenreuth im Jahr 2002 Mandantengelder rechtswidrig einbehalten und dem eigenen Vermögen einverleibt hatte.[18][19][17] Die Verkürzung einer der Vorstrafen um drei Monate und die damit unter zwölf Monaten liegende Gesamtstrafe waren hinsichtlich der weiteren Berufsausübung des Gravenreuth von Interesse, da ihn eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr als unwürdig im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO[20] hätte erscheinen lassen, so dass die Zulassung als Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 BRAO[21] zu widerrufen gewesen wäre.
Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.[22] Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten. Die taz erstatte daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.[23][24][25][26][27] Gravenreuth legte Berufung ein.[17] Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein.[28][29][30] Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein (siehe dazu auch oben die Angaben zur BRAO und Ehrverlust).[31]
Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen.[32] Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen.[33] Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte.[34]
Wie sagt man hier in Köln so schön:
MACHET JOOT, SCHWENK DE HOOT!
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